RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung und Vertragsabschlüsse

I Geltung der Bedingungen

Für alle Angebote und Leistungen der Parkarea51.de gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Parkarea51.de nicht an, es sei denn,Parkarea51.de hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Parkarea51.de in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

 

Angebote und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote der Parkarea51.de sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Parkarea51.de die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt.
  2. Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Parkarea51.de und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
  3. Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Parkarea51.de sind soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben – nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.

II. Mietvertrag, Valet Service

Parkspace bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von Parkarea51.de betriebenen Parkplatz (Stettiner Str 51 , 65795 Okriftel) gegen Entgelt abzustellen und den von Parkarea51.de eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück kostenfrei zu nutzen. Die Parkarea51.de ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen ist jedoch nicht Vertragsgegenstand. Daher übernimmt die Parkarea51.de keine Haftung für die rechtzeitige Verbringung der Kunden zum Flughafen Frankfurt. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken bei Nutzung des Shuttle-Service ist ausgeschlossen.

  1. Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch Parkarea51.de kommt zwischen dem Kunden und Parkarea51.de ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Parkarea51.de übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.
  2. Parkarea51.de ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz es sein denn es handelt sich um eine Dauermiete so wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen.
  3. Parkarea51.de steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Parkarea51.de kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von Parkarea51.de bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist Parkarea51.de berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände von Parkarea51.de auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.

Parkarea51.de kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises verweigern.

Valet Service: Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Parkarea51.de am Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und auf dem Betriebsgelände oder vom Betriebsgelände zum Flughafen an den vereinbarten Ort gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette versehen ist. Andernfalls ist Parkarea51.de berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zudem wird empfohlen den Ersatzschlüssel des Fahrzeuges mitzunehmen.

III. Verhalten auf dem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände der Parkarea51.de gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Parkarea51.de, der Mitarbeiter der Parkarea51.de und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der Parkarea51.de ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. Parkarea51.de ist berechtigt, außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.

  1. Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der Parkarea51.de ohne ausdrückliche Zustimmung der Parkarea51.de, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist Parkarea51.de berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
  2. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Parkarea51.de zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Parkarea51.de ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von Parkarea51.de im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
  3. Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der Parkarea51.de besitzt. Auf Verlangen der Parkarea51.de, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist Parkarea51.de berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die Vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist Parkarea51.de berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
  4. Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von Parkarea51.de ist untersagt. Das Rauchen wird nur auf markierten Flächen gestattet.

VI. Shuttle-Service

Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der Parkarea51.de stellt Parkarea51.de für den Kunden ohne Aufpreis einen Shuttle-Service vom Betriebsgelände der Parkarea51.de zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück zur Verfügung. Die Kunden verpflichten sich zur angegebenen Zeit am Abfahrtsort zu erscheinen. Verspätungen führen zum Wegfall des Shuttle-Service.

  1. Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. Parkarea51.de ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.
  2. In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden. Parkarea51.de behält sich jedoch Sammelbeförderungen vor, auch wenn hierdurch für den Kunden im Einzelfall zumutbare (in der Regel bis zu 30 Minuten) Verzögerungen eintreten. Kurzfristige Änderungen an den Abflug- und Landezeiten müssen vom Kunden angegeben werden. Dabei ist zu beachten das die Parkarea51.de erst schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigen muss, ob sie dann ein Shuttle-Service bei veränderten Abflug- und Landezeiten anbieten kann.
  3. Die Beförderung zum Flughafen Frankfurt am Main erfolgt in der Regel bis unmittelbar vor die Halle des Terminals, in dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet.
  4. Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben.
  5. Der Rücktransport vom Flughafen Frankfurt am Main zum Betriebsgelände der Parkarea51.de erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat Parkarea51.de nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen.
  6. Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist Parkarea51.de berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.
  7. Auf Wunsch stellt Parkarea51.de Kindersitze zur Verfügung, wenn der Kunde dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage angibt und Parkarea51.de entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.

V. Kfz-Dienstleistungen

Parkarea51.de ermöglicht Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Parkarea51.de mieten, gegen Entgelt die Inanspruchnahme von Kfz-Dienstleistungen sowie Scheibenreparaturservice für die abgestellten Fahrzeuge. Entsprechende Buchungsanfragen von Kunden können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn die Anfrage des Kunden mindestens eine Woche vor Beginn der Einstellzeit erfolgt.

  1. Die von dem Kunden gebuchten Kfz-Dienstleistungen werden während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Der Kunde hat daher den Fahrzeugschlüssel rechtzeitig auszuhändigen.

VI. Hotelanfragen

Parkarea51.de bietet Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Parkarea51.de mieten, auf Wunsch die Möglichkeit an, über Parkarea51.de Anfragen zu Übernachtungsmöglichkeiten im Hotel zu stellen. Parkarea51.de übernimmt insoweit jedoch keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, weder im Hinblick auf eine Vermittlungsverpflichtung noch im Hinblick auf einen Beherbergungsvertrag. Etwaige vertragliche Beziehungen bestehen insoweit allein zwischen dem Kunden und Hotel.

 

VII. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an Parkarea51.de zu zahlen.

  1. Von Parkarea51.de angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.
  2. Für die von Parkarea51.de angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die Parkarea51.de angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.
  3. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.
  4. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von Parkarea51.de nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an Parkarea51.de verpflichtet.
  5. Gegen die Ansprüche von Parkarea51.de kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Parkarea51.de anerkannt.

VIII. Rücktritt

Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.

  1. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an Parkarea51.de das vereinbarte Entgelt in voller Höhe als Schadensersatz zu leisten. Im Tarif „Best Preis“ ist der vereinbarter Preis in voller Höhe zu erstatten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Parkarea51.de kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.
  2. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

IX. Haftung

Parkarea51.de haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Parkarea51.de sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Parkarea51.de beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von Parkarea51.de bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

  1. Parkarea51.de haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Parkarea51.de schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Parkarea51.de auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
  3. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von Parkarea51.de ausgeschlossen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Parkarea51.de nicht für Glasschäden am Fahrzeug des Kunden haftet. Kleinere Schäden am Fahrzeug werden vor Abgabe des Fahrzeugs nicht dokumentiert, so dass hier ebenfalls eine Haftung der Parkarea51.de ausgeschlossen ist. Insoweit obliegt es dem Kunden vor Abgabe des Fahrzeuges an die Parkarea51.de kleinere Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren (per Foto o.ä.).
  4. Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Parkarea51.de verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
  5. Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an Parkarea51.de ab, soweit Parkarea51.de ein Schaden entstanden ist.

Parkarea51.de haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer.

In keinem Fall haftet Parkarea51.de für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.

Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von Parkarea51.de bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

Parkarea51.de haftet nicht für Gegenstände im Fahrzeug, auch nicht im Valet-Service.

Bei Schäden die in der Serviceleistung Hol- und Bring Service (Valetparking) am Frankfurt Flughafen getätigt werden, sind bei jeglichen Schadenfällen ausschließlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzer zu agieren.

X. Datenerhebung

Die Verwendung ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen.

Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne das für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen

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XII. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Parkarea51.de in Okriftel , es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

Gerichtsstand ist Wiesbaden.

KONTAKT

Telefon: +49(0)1515 6508855

E-Mail: info@parkarea51.de
Web; www.parkarea51.de

Valet Parking service

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